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                Zuchtbescheinigungen 
                für Zuchttiere - Ursprungszuchtbuch liegt bei der AQHA 
                 
                Seit dem 1. November 2018 hat die Europäische Union neue Regelungen 
                für Tierzuchtorganisationen und -prozesse erlassen (siehe 
                hier). Zu diesen Vorschriften gehören auch die Erfordernisse 
                von Zuchtbescheinigungen für Zuchttiere und deren Produkte (Samen, 
                Embryonen usw.). Ursprünglich als eine Voraussetzung für 
                Importe gedacht, hat die AQHA nun verstanden, dass das Zertifikat 
                in erster Linie dazu dient sicherzustellen, dass das Zuchttier 
                oder die daraus resultierenden Nachkommen des Zuchttiers oder 
                von Zuchtmaterial in das Ursprungszuchtbuch aufgenommen 
                werden können (AQHA) und damit auch in alle Tochter-Stutbücher 
                der AQHA in der Europäischen Union.  
                 
                Damit beansprucht die AQHA nun auch in der EU den Status, den 
                bislang die DQHA seit dem 17.05.2013 für sich vereinnahmte, 
                nämlich die Führung des Ursprungszuchtbuches für die Rasse 
                und den Züchter (siehe 
                hier). Die Auswirkungen von Tierzuchtbescheinigungen für lebende 
                Tiere gegenüber Keimprodukten variieren geringfügig und werden 
                wie folgt zusammengefasst: 
                 
                Lebende Tiere 
                 
                Zootechnische Bescheinigungen sind nicht als Einfuhrdokument erforderlich, 
                es sei denn, das Tier ist als registriertes Tier ausgewiesen, 
                wodurch der Importeur von bestimmten Zollsteuern befreit wird. 
                Das EU-Recht1 erlaubt die Verwendung von Registrierungszertifikaten 
                von anerkannten Zuchtstellen wie AQHA anstelle des Musterzuchtformulars. 
                Um jedoch einheitliche Informationen zu schaffen, die an verschiedenen 
                Importstandorten in der EU leicht verständlich sind, übersetzt 
                AQHA die Registrierungsdaten eines Tieres in das Musterzeltblatt 
                für Tierzucht, um die Ausfuhr von lebenden Tieren in die EU zu 
                begleiten.  
                 
                Exporteure, die ein Tierzuchtzertifikat für lebende Tiere benötigen, 
                können sich per E-Mail an export@aqha.org an AQHA wenden, um diese 
                Anfrage zu stellen. Der Antrag sollte den Namen des Zuchttiers, 
                die Registrierungsnummer und den Namen der Einrichtung / Person 
                enthalten, die den Export erleichtert. Im Gegenzug wird AQHA per 
                E-Mail ein abgeschlossenes Tierzucht-Zertifikat für das Tier ausstellen. 
                 
                Samen und andere Germinal-Produkte 
                 
                Tierzucht- Bescheinigungen werden von der EU nicht als Importdokument 
                benötigt, sondern bieten die Gewähr dafür, dass die resultierenden 
                Fohlen in das Ursprungsbuch und somit in die Europäische Union 
                aufgenommen werden können. Aus diesem Grund sind möglicherweise 
                Tierzertifikate für Samen erforderlich, der bereits in der Europäischen 
                Union gelagert wird. Durch das Erfüllen von Anforderungen in Bezug 
                auf Tierzuchtbescheinigungen in Verbindung mit einem Export in 
                die EU kann der Prozess reibungsloser gestaltet werden. Da die 
                Tierzucht- Bescheinigungen für Samen und andere Zuchtprodukte 
                auch Informationen enthalten, die AQHA nicht bescheinigen kann, 
                z. B. Informationen zur Samenlagerung / -identifizierung, sind 
                die Samensammel- und -lagerungszentren befugt, die Zertifikate 
                unter Verwendung der von AQHA bereitgestellten Zusatzinformationen 
                auszufüllen. 
                 
                Exporteure, die Informationen zur Registrierung und genetischen 
                Tests für Zertifikate für Samen und andere Zuchtprodukte benötigen, 
                können sich per E-Mail an export@aqha.org mit AQHA in Verbindung 
                setzen, um Informationen anzufordern. Der Antrag sollte den Namen 
                des Zuchttiers, die Registrierungsnummer, einen Hinweis darauf 
                enthalten, ob die Bescheinigung Samen oder andere Zuchtprodukte 
                enthält, und den Namen der Einrichtung / Person, die das Tierzuchtzertifikat 
                erstellt. Im Gegenzug wird AQHA per E-Mail ein Schreiben übermitteln, 
                in dem die Gültigkeit der Angaben zur Registrierung und zum Gentest 
                sowie der Zweck des Zwecks, ein Stammbaum der vier Generationen 
                und Gentests für das Zuchttier bestätigt werden. 
                 
                Während die Europäische Kommission ihre Unterstützung für das 
                AQHA-Verfahren für Tierzuchtbescheinigungen bekundet hat, haben 
                einige AQHA-Mitgliedsorganisationen in der EU immer noch Fragen 
                mit ihren zuständigen Behörden vor Ort zu klären. Die AQHA 
                unterstützt weiterhin die offene Kommunikation mit seinen Mitgliedsorganisationen 
                und ihren zuständigen Behörden, um sicherzustellen, dass AQHA-Mitglieder 
                innerhalb und außerhalb der EU keine Handelsunterbrechungen erfahren. 
                 
                Fragen zu Tierzuchtzertifikaten und AQHAs Verpflichtung, Züchter 
                von American Quarter Horse bei der Einhaltung der EU-Vorschriften 
                zu unterstützen, können an export@aqha.org gerichtet werden. 
                 
                Fragen zu den internationalen AQHA-Programmen oder zur Unterstützung 
                der EU können an international@aqha.org gerichtet werden.  
                 
                 
                 
                Brexit: Das müssen Pferdehalter n Großbritannien 
                und in der EU wissen 
                 
                Im Falle eines Brexits müssen Pferde, die Großbritannien 
                Richtung EU verlassen, z.B. für Turnuiere, künftig ein 
                Equine Health Certificate (EHC) sowie eine Tierzuchtbescheiningung 
                mitführen. Manche Equidenpässe in Großbritannien 
                beinhalten diese Informationen bereits, während einige EU-Pässe 
                anderer Herkunftsländer zunächst von der AQHA.UK bearbeitet 
                werden müssen.  
                 
                Alle Pferde, die Großbritannien verlassen, um in die EU einzureisen, 
                benötigen ein neues Exportgesundheitszertifikat (EHC), das von 
                einem Amtstierarzt unterzeichnete Bluttests verlangt, um zu bestätigen, 
                dass es frei von Krankheiten ist. EHCs würden 10 Tage dauern und 
                das Pferd und seinen Pferdepass begleiten. Die Anforderungen für 
                die Verbringung in die übrige Welt bleiben weitgehend unverändert. 
                 
                Tatsächlich sind aber weitaus mehr Fragen noch unbeantwortet, 
                beispielsweise: 
                 
                Ein System, das die Datenbank der Bewegungsdatenerfassung der 
                EU (TRACES) übernimmt, damit das Vereinigte Königreich seine eigenen 
                Pferdebewegungsdaten führen kann 
                 
                Das Ausmaß wahrscheinlicher Verzögerungen an den Kanalübergängen 
                (Kanaltunnel und Fährhäfen) und die Notwendigkeit weiterer Grenzkontrollstellen 
                sowohl im Vereinigten Königreich als auch in der EU aufgrund der 
                Anforderungen zur Prüfung der Pferdeidentität und der Gesundheitsbescheinigungen 
                 
                 
                Verfügbarkeit und Anerkennung von Tierarzneimitteln  
                 
                 
                 
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                Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen 
                gerne weiter,  
                z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den 
                Bereich AQHA.  
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